Die Pfandleihkasse wurde im Jahr 1872 ins Leben gerufen. Sie gewährt Gelddarlehen gegen das Hinterlegen von Wertgegenständen. Heute werden vor allem Schmuckstücke und Schweizer Markenuhren verpfändet.
Eine Aufstellung der Objekte, welche die Pfandleihkasse als Pfänder annehmen, und was Sie sonst noch mitbringen müssen, finden Sie unter "Wertgegenstände". Sind die Bedingungen eingehalten, erfolgt die Darlehensgewährung in der Regel prompt und unkompliziert. Bei einem "einfach" zu schätzenden Gegenstand (z.B. Schmuckstück) wird das Darlehen sofort ausgezahlt.
Falls Sie der Inhaber der Pfandleihkasse der Zürcher Kantonalbank, 8003 Zürich sind, können Sie den Firmenzweck ganz einfach ergänzen und so zur Transparenz und Attraktivität Ihres Unternehmens beitragen. Nutzen Sie hierfür den folgenden Link, um Ihre Angaben schnell und unkompliziert zu vervollständigen.
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Sicherheit bei Beschaffungen des Bundes: SEPOS zeigt Massnahmen auf
Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS, 01.05.2025 Portal Helpnews.ch, 01.05.2025214 Firmengründungen am 01.05.2025 – Aktuelle Publikationen im Schweizer Handelsamtsblatt (SHAB)
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