27.05.2005, Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) erweitert ihre Organisationsstruktur und bildet eine
Geschäftseinheit Finanz, in der das Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Financial
Engineering zusammengefasst sind.
Geleitet wird die Geschäftseinheit Finanz von CFO Philipp Halbherr, der zum Mitglied der Generaldirektion ernannt wird.
Per 1. Juli 2005 gibt sich die Zürcher Kantonalbank (ZKB) eine neue Organisationsstruktur und erweitert die bisher vier Geschäftseinheiten Privatkunden, Investment & Private Banking, Firmenkunden und Logistik um eine neue Geschäftseinheit Finanz. Die Leitung dieser Geschäftseinheit übernimmt der 53jährige Philipp Halbherr, der bereits seit 2002 die Funktion des Chief Financial Officer (CFO) der ZKB inne hat. Philipp Halbherr wird gleichzeitig zum Mitglied der Generaldirektion befördert.
Philipp Halbherr ist in Zürich geboren und hat an der Universität Zürich in Volkswirtschaft promoviert. Zu Beginn seiner Forschungstätigkeit befasste er sich mit der schweizerischen Agrar- und Regionalpolitik. Anschliessend wirkte er in der Programmleitung des Nationalen Forschungsprogramms „Wirtschaftsentwicklung“ mit und erhielt ein Forschungsstipendium an der Stanford University in Kalifornien. 1989 trat er in die ZKB ein und leitete von 1991 bis 2002 die volkswirtschaftliche Abteilung. 1995 baute er das Zentrale Risikocontrolling auf, dem er bis zur Übernahme der Leitung des Treasury 1999 vorstand. Seit Juli 2002 ist Philipp Halbherr CFO der Zürcher Kantonalbank.
Mit der erweiterten Organisationsstruktur unterstreicht die ZKB die hohe Bedeutung, welche die Bank der finanziellen Führung beimisst. Die Zusammensetzung der neuen Geschäftseinheit Finanz erlaubt eine integrierte Sicht auf das Ergebnis- und Risikomanagement sowie eine aktive Bewirtschaftung des Eigenkapitals.
27. Mai 2005 Zürcher Kantonalbank, Pressestelle Telefon 044 292 29 79, Fax 044 292 38 23, E-Mail: medien@zkb.ch
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Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.
Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.
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Artikel 'Zürcher Kantonalbank schafft Geschäftseinheit Finanz...' auf Swiss-Press.com |
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