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Irrungen und Wirrungen um Unaxis



15.02.2005, Im Zusammenhang mit der am Donnerstag, 10. Februar 2005, gemeldeten Handelsposition der Zürcher Kantonalbank (ZKB) an Unaxis sind Spekulationen über die Absichten der Bank entstanden. Die ZKB legt auf folgende Klarstellungen Wert.

Die Handelsposition der Zürcher Kantonalbank (ZKB) an Unaxis bezifferte sich per 9. Februar 2005 auf 11,26 % der Stimmrechte, davon 5,93 % über Derivate und 5,33 % über Aktien. Bei den erwähnten Derivate- und Aktienbeständen handelt es sich um reine Handelspositionen der Bank. Die Bestände entsprechen der üblichen Tätigkeit der ZKB im Derivategeschäft. Der Positionsaufbau erfolgte auf eigene Rechnung der Bank und nicht im Auftrage Dritter. Es ging auch nicht darum, ein für Investoren bestimmtes Beteiligungspaket zu schnüren.

Die Meldung der ZKB an die SWX Swiss Exchange erfolgte aufgrund der Bestimmungen des eidgenössischen Börsengesetzes, welches eine Bekanntgabe von Beteiligungen an Unternehmen mittels Derivaten oder Aktien nach dem Bruttoprinzip (addiert) verlangt. Die Aktienbestände der ZKB an Unaxis dienen zur Absicherung der im Markt platzierten Derivatepositionen. Eine Einflussnahme auf Unaxis strebt die Bank nicht an.

Gemäss Richtlinien der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) bestehen in einer Bank zwischen den Abteilungen Research und Handel sogenannte „Chinese Walls“ – ein organisatorisches Instrument zur Verhinderung von Insidergeschäften und Interessenkonflikten. Dies hat bei der ZKB im Fall von Unaxis konkret dazu geführt, dass die Derivatehändler, die auf das kurzfristige Ausnützen von Volatilitäten spezialisiert sind, in der Beurteilung der Unaxis-Aktien zu einem anderen Schluss kamen als die ZKB-Analysten, die Empfehlungen aus fundamentaler und langfristiger Optik abgeben.

Die ZKB wird ihre Handelsposition in Unaxis weiterhin aktiv bewirtschaften.

15. Februar 2005 Zürcher Kantonalbank, Presse Tel. 044 / 292 29 79, Fax 044 / 292 38 23, E-Mail: medien@zkb.ch



Über Zürcher Kantonalbank:

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Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.



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