27.06.2008, Die SWX Swiss Exchange hat mit der Villars Holding SA eine Einigung im Zusammenhang mit
einem Verstoss gegen die Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards IFRS im
Konzernabschluss 2007 abgeschlossen. Der von der SWX festgestellte Mangel bezieht sich
auf die unterlassene versicherungsmathematische Beurteilung der mit den Vorsorgeplänen
verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- sowie Ertragslage. Im Rahmen der
Einigung wird die Gesellschaft künftig Swiss GAAP FER als Rechnungslegungsstandard
anwenden und dazu ins Segment SWX Local Caps wechseln.
Die im Hauptsegment der SWX Swiss Exchange kotierte Villars Holding SA hat gegen die Bestimmungen von IFRS (International Financial Reporting Standards) verstossen, weil sie bei rückversicherten Vorsorgeplänen auf eine versicherungsmathematische Beurteilung verzichtet hat. Diese ist für die nach IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» verlangte Klassifikation von Vorsorgeplänen als beitrags- oder leistungsorientiert notwendig.
In der Einigung hat sich die Gesellschaft verpflichtet, spätestens für den Konzernabschluss 2008 neu den Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER anzuwenden. Dazu lässt sich die Gesellschaft per 1. Juli 2008 in das Segment SWX Local Caps umsegmentieren. Das Segment SWX Local Caps ist ein regulatorisches Segment, welches an die Emittenten bezüglich Informationspflichten gegenüber den Anlegern, abgesehen von den zugelassenen Rechnungslegungsstandards, die gleichen Anforderungen stellt, wie das Hauptsegment.
Die von IFRS geforderten Erfassungs-, Bewertungs-, Ausweis- sowie Offenlegungspflichten von Vorsorgeplänen sind umfassend und weisen eine hohe Komplexität auf. Die entsprechenden Anforderungen von Swiss GAAP FER hingegen beruhen auf einem vergleichsweise einfacheren Konzept und ermöglichen es insbesondere national ausgerichteten Unternehmen, die Finanzberichterstattung zu einem besseren Kosten-Nutzen- Verhältnis zu erstellen. Durch die Anwendung der Bestimmungen von Swiss GAAP FER, welche spezifisch auf schweizerische Verhältnisse zugeschnitten sind, kann ausdrücklich auch auf die von IFRS geforderte Klassifikation und damit auf eine unterschiedliche Behandlung von beitrags- und leistungsorientierten Vorsorgeplänen verzichtet werden.
Die Verfahrensordnung der SWX erlaubt es, Untersuchungen mit einer Einigung zu beenden, wenn damit gegenüber einem ordentlich abgeschlossenen Sanktionsverfahren eine schnellere oder bessere Information der Öffentlichkeit erreicht werden kann.
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