20.06.2008, Die SWX Swiss Exchange hat mit der PSP Swiss Property AG eine Einigung im Zusammenhang
mit einer Verletzung von Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards IFRS im
Konzernabschluss 2007 abgeschlossen. Der von der SWX festgestellte Mangel bezieht sich
auf die nicht erfolgte Offenlegung einer Fehlerkorrektur.
Die im Segment «Immobiliengesellschaften» der SWX Swiss Exchange kotierte PSP Swiss Property AG hat gegen die Bestimmungen von IFRS (International Financial Reporting Standards) verstossen, weil sie im Konzernabschluss 2007 eine in der Geldflussrechnung erfolgte Fehlerkorrektur nicht entsprechend den massgebenden Bestimmungen von IAS 8 «Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler» als solche offengelegt hat. Die Verletzung dieser IFRS-Offenlegungsbestimmung führte nicht zu einer Änderung der im Konzernabschluss 2007 ausgewiesenen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die PSP Swiss Property AG hat in der Geldflussrechnung 2006 zum Verkauf bestimmte Areale und Entwicklungsliegenschaften fehlerhaft ausgewiesen. Die im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses 2007 erfolgte Fehlerkorrektur wurde entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten als freiwillige Änderung des Rechnungslegungsgrundsatzes dargestellt. Es wurde somit gegenüber dem Anleger weder angegeben, dass ein Fehler erfolgt ist, noch was dessen Ursache war. Damit fehlt dem Abschlussadressaten eine wichtige Aussage zur Beurteilung der Qualität der Rechnungslegung des Emittenten.
Die PSP Swiss Property AG hat als Teil der Einigung im 1. Quartalsbericht 2008, welcher am 15. Mai 2008 veröffentlicht wurde, den Verstoss regelkonform offengelegt und auf der eigenen Homepage beim bereits publizierten Geschäftsbericht 2007 einen Hinweis auf die Fehlerkorrektur vorgenommen. Weiter hat sich die Gesellschaft zu einer einmaligen Zuwendung von CHF 30'000 an die International Accounting Standards Committee Foundation (Trägerorganisation des International Accounting Standards Board) verpflichtet.
Die Verfahrensordnung der SWX erlaubt es, Untersuchungen mit einer Einigung zu beenden, wenn damit gegenüber einem ordentlich abgeschlossenen Sanktionsverfahren eine schnellere oder bessere Information der Öffentlichkeit erreicht werden kann.
Die periodische Finanzberichterstattung unter Einhaltung der anwendbaren Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften bildet einen Bestandteil der Informationen, die zu einem funktionsfähigen Markt nach den Anforderungen des Börsengesetzes und des Kotierungsreglements beitragen. Es gehört zu den Aufgaben der SWX, für die Durchsetzung der auferlegten Transparenzvorschriften zu sorgen.
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