Was sich 2025 ändert - Steuerersparnisse dank privater Vorsorge, neuer Fahrplan für die Westschweiz un
12.12.2024, Zürich - Neues Jahr, neue Regeln, neue Kosten. Eine Übersicht des Online-Vergleichsdienstes
Comparis über konsumrelevante Veränderungen zeigt: Während sich einige Anpassungen, wie etwa
tiefere Strompreise, positiv auf die finanzielle Stabilität der Schweizer Bevölkerung auswirken, haben
andere negative Folgen fürs Budget: Die Krankenkassenprämien steigen, Flugreisen werden teurer
und die Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird eingeschränkt. «Während Steuererleichterungen und
höhere Sozialleistungen finanzielle Entlastung schaffen, belasten gestiegene Krankenkassenprämien
und höhere Mobilitätskosten die Haushaltsbudgets zunehmend», sagt Comparis-Mediensprecher Adi
Kolecic.
Mit dem Jahreswechsel treten in der Schweiz wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft – einige
davon entlasten das Portemonnaie, andere belasten es. Nachdem im vergangenen Jahr viele
Produkte und Dienstleistungen teurer geworden sind, werden nun verschiedene Leistungen an die
Preisentwicklung angepasst: etwa höhere Sozialleistungen. Zudem können Schweizerinnen und
Schweizer ab 2025 mit nachträglichen Einkäufen in die Säule 3a Steuern sparen. «Während
Steuererleichterungen und höhere Sozialleistungen finanzielle Entlastung schaffen, belasten
gestiegene Krankenkassenprämien und höhere Mobilitätskosten die Haushaltsbudgets zunehmend»,
sagt Comparis-Mediensprecher Adi Kolecic.
Hier die thematisch gegliederte Übersicht über
die wichtigsten Neuerungen für 2025.
Konsum – das wird neu
- Wertfreigrenze im Reiseverkehr: Ab 2025 dürfen Reisende private Einkäufe nur noch bis zu
einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei in die Schweiz einführen.
Überschreitet der Gesamtwert diese Grenze, ist auf die eingeführten Waren die Schweizer
Mehrwertsteuer zu entrichten.
- Strompreise: Die Strompreise werden im Jahr 2025 um
durchschnittlich 10 Prozent sinken, bleiben jedoch weiter höher als vor 3 Jahren.
- Erhöhung
der Tabaksteuer: Der Bundesrat hat beschlossen, die Steuersätze für bestimmte Tabakprodukte
moderat zu erhöhen. Die Steuererhöhungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Gesundheitswesen – das wird neu
- Maximal zwei Betreibungen
pro Jahr: Ab dem 1. Januar 2025 können Krankenversicherer versicherte Personen grundsätzlich
noch zweimal pro Jahr betreiben. Zudem können sich die Kantone ab dem 1. Juli 2025 die
Verlustscheine für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen von den Krankenversicherern
abtreten lassen.
- Unterjähriger Kassenwechsel:> Ab dem 1. Januar 2025 können Versicherte
mit freier Arztwahl und Wahlfranchise auch unterjährig zu einem alternativen Versicherungsmodell bei
demselben Krankenversicherer wechseln (beispielsweise zu Hausarzt-, HMO- oder Telemedizin-
Modellen). Ein unterjähriger Wechsel zu einem anderen Anbieter bleibt weiter nicht möglich. Auch ein
unterjähriger Wechsel zwischen verschiedenen alternativen Versicherungsmodellen beim gleichen
Anbieter bleibt weiter ausgeschlossen. Versicherte mit der Standard-Grundversicherung können bei
der alten Kasse weiter bis Ende März kündigen und per 1. Juli zu einer anderen Kasse wechseln.
- Krankenkassenprämien steigen: Im Durchschnitt werden die Krankenkassenprämien im Jahr
2025 um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigen.
- Digitalisierung des Gesundheitswesens:
Das Programm «DigiSanté» hat zum Ziel, den Rückstand bei der Digitalisierung des
Gesundheitswesens aufzuholen. Die Lösungsstrategien werden ab 2025 schrittweise umgesetzt.
Was sich für die Bevölkerung konkret ändert bzw. verbessert, ist noch offen.
- Blutspende-
Diskriminierung endet: Mit dem neuen Blutspendegesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, darf
niemand mehr aufgrund seiner sexuellen Orientierung von der Blutspende ausgeschlossen werden.
Das Gesetz schreibt ausserdem vor, dass Blutspenden nicht vergütet werden dürfen.
- Neuer
Verband Schweizer Krankenversicherer: Ab dem 1. Januar 2025 entsteht durch die Fusion der beiden
Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura der neue Verband «prio.swiss – Der Verband
Schweizer Krankenversicherer».
- Anpassung des Leistungskatalogs der Grundversicherung:
Ab dem 1. Januar 2025 treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in
Kraft. Darunter:
- Neu übernimmt die obligatorische
Krankenpflegeversicherung die Kosten der Kopforthesentherapie bei vorzeitigem
Schädelnahtverschluss bei Säuglingen, wenn die Invalidenversicherung nicht zahlt.
- Das
kantonale Früherkennungsprogramm für Darmkrebs des Kantons Solothurn wird von der Franchise
befreit.
- Änderung der Rechnungsstellung bei Laboranalysen: Laboranalysen werden
künftig in Pauschalen für bestimmte ambulante Behandlungen integriert und nicht mehr separat
abgerechnet. Damit sollen Pauschalen gefördert und die Rechnungsstellung vereinfacht werden.
Mobilität – das wird neu
- Anpassung der
Energieetikette für Neuwagen: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation hat beschlossen, die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für
Personenwagen ab 2025 neu einzuteilen. Demnach werden nur noch die effizientesten
Fahrzeugmodelle in die Kategorie A eingestuft.
- Strikteres Gesetz gegen Fahrzeuglärm: Der
Bundesrat weitet das Verbot von vermeidbarem Fahrzeuglärm aus. Ab dem 1. Januar 2025 ist die
Erzeugung von Knallgeräuschen durch Schalten und abrupte Gaswegnahme untersagt. Zudem gilt
das Verbot von vermeidbarem Fahrzeuglärm nicht mehr nur nachts und in Wohn- und
Erholungsgebieten, sondern generell.
- Anpassung von Bussgeldern: Im Rahmen der
Neuregelung zur Verhinderung unnötigen Fahrzeuglärms passt der Bundesrat auch die Höhe
verschiedener Ordnungsbussen an. So wird etwa die Busse für das unnötige Laufenlassen des
Motors von 60 auf 80 Franken erhöht. Neue Ordnungsbussen werden nicht eingeführt.
- Reisen nach Grossbritannien werden erschwert: Reisende aus nicht visumspflichtigen Ländern
wie der Schweiz müssen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung beantragen.
Diese kostet 11 Franken und muss nach zwei Jahren erneuert werden.
- Flüge von nationalen
Fluggesellschaften werden teurer: Die Lufthansa-Gruppe erhebt ab 2025 eine neuartige
Umweltgebühr. Davon sind auch die Schweizer Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss betroffen.
Die Ticketpreise werden dadurch steigen.
- Angabe der durch Flüge verursachten Emissionen:
Ab 2025 müssen Fluggesellschaften in ihren Flugangeboten die voraussichtlich verursachten
Emissionen des Fluges angeben.
- Neuer SBB-Fahrplan für die Westschweiz: Der so genannte
Baustellenfahrplan ist der umfangreichste Fahrplanwechsel seit 20 Jahren. Das Ziel: Die Züge sollen
künftig pünktlicher fahren. Dafür müssen die Reisenden längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Der
Fahrplan tritt bereits am 15. Dezember 2024 in Kraft.
Digital – das wird neu
- Einstellung des 3G-Netzes: Verschiedene Telecom-Anbieter, darunter
Sunrise und Swisscom, werden die veraltete 3G-Mobilfunktechnologie bis Ende 2025 abschalten. Die
Abschaltung von 3G ermöglicht den Ausbau der Kapazitäten für 4G und 5G. Die Kundinnen und
Kunden profitieren so von einem noch schnelleren Mobilfunknetz.
- SRG-Radio nur noch über
DAB+: Ab Januar 2025 werden die Radioprogramme der SRG nur noch über DAB+ verbreitet.
Besonders betroffen sind Autofahrerinnen und Autofahrer mit älteren Fahrzeugen. Diese sind oft nicht
mit einem DAB+-Empfänger ausgerüstet.
- Digitalisierung im Bereich Bildung, Forschung und
Innovationen: Der Bundesrat verfolgt das Ziel, die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Schweiz
optimal zu nutzen. Die Strategie «Digitale Schweiz» legt die staatlichen Massnahmen fest, um die
notwendigen Transformationsprozesse zum Wohle der Gesellschaft zu gestalten. Die Förderperiode,
welche Akteure im Bereich Bildung, Forschung und Innovationen unterstützt, startet ab 2025.
- Einheitliche Ladeschnittstelle USB-C: Ab dem 28. Dezember 2024 müssen in der Schweiz und
der Europäischen Union Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare
Videokonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, PC-Mäuse, tragbare
Navigationssysteme und Ohrhörer, die neu auf den Markt gebracht werden, mit einem USB-C-
Ladeanschluss ausgestattet sein.
Finanzen & Vorsorge – das wird neu
- Pensionsalter für Frauen: Das Referenzalter der Frauen steigt 2025 erstmals
um 3 Monate.
- Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge: Die Grenzbeträge
der beruflichen Vorsorge werden nach der Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes im Jahr 2024 ab
dem 1. Januar 2025 wie folgt angepasst:
- Eintrittsschwelle
(Mindestjahreslohn): Erhöhung von 22’050 auf 22’680 Franken
- Koordinationsabzug:
Erhöhung von 25’725 auf 26’460 Franken
- Obere Limite des Jahreslohns: Erhöhung von
88’200 auf 90’720 Franken
- Maximaler koordinierter Lohn: Erhöhung von 62’475 auf 64’260
Franken
- Minimaler koordinierter Lohn: Erhöhung von 3’675 auf 3’780 Franken
- Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a: Ab Anfang 2025 können Personen, die ab 2025 keinen
oder nicht den vollständigen Beitrag an die Säule 3a leisten, diesen erstmals in Form von Einkäufen
nachzahlen. Diese Nachzahlungen können bis maximal 10 Jahre rückwirkend geleistet werden. Wer
einen Einkauf tätigen will, muss sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr der Nachzahlung über
ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen.
- Erhöhung von Sozialleistungen: Der
Bundesrat erhöht per 1. Januar 2025 diverse Sozialleistungen:
- Kinderzulagen werden erstmals seit 2009 von 200 auf 215 Franken erhöht.
- Ausbildungszulagen werden von 250 auf 268 Franken erhöht.
- Die AHV/IV-Minimalrente
steigt von 1’225 auf 1’260 Franken pro Monat.
Immobilien & Hypotheken –
das wird neu
- Neue Regelung für Hypothekarfinanzierung: Im
Rahmen des Reformpakets «Basel lll» müssen Banken ab dem 1. Januar 2025 zur Sicherung der
Finanzmarktstabilität neue Regeln bei der Kreditvergabe einhalten. Banken müssen künftig für jede
Hypothek mehr Eigenkapital hinterlegen und bei der Bonitätsprüfung strikter vorgehen. Auch soll das
hinterlegte Eigenkapital noch stärker an das Risiko des jeweiligen Hypothekendarlehens angepasst
werden. Die neuen Regeln sollen das Bankensystem widerstandsfähiger gegen Krisen machen,
können jedoch aufgrund der strengeren Vorgaben zu einer Erhöhung der Hypothekarzinsen führen.
Weitere Informationen:
Adi Kolecic
Mediensprecher
Telefon: +41 78
884 11 54
E-Mail: media@comparis.ch
comparis.ch
Über Comparis.ch AG:
Das Unternehmen vergleicht Tarife und Leistungen von Krankenkassen, Versicherungen, Banken sowie Telecom-Anbietern und bietet das grösste Schweizer Online-Angebot für Autos und Immobilien.
Dank umfassender Vergleiche und Bewertungen bringt das Unternehmen Transparenz in den Markt. Dadurch stärkt comparis.ch die Entscheidungskompetenz der Konsumenten.
Gegründet 1996 vom Ökonomen Richard Eisler.
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