Der Bund, die Nationalbank und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) haben deshalb gemeinsam mit den Banken ein Massnahmenpaket geschnürt. In diesem Rahmen führt die Nationalbank die neue SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität (CRF) ein.
Diese Massnahme zielt darauf ab, die Kreditversorgung der Schweizer Wirtschaft zu stärken, indemdem Bankensystem zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt wird. Die CRF ist betragsmässig unlimitiert, und Bezüge können jederzeit getätigt werden.
Die CRF wirkt im Zusammenhang mit den Bürgschaften des Bundes für Unternehmenskredite. Die Fazilität erlaubt es den Banken, gegen Hinterlegung der vom Bund garantierten Kredite bei der Nationalbank Liquidität zu beziehen.
Die Nationalbank ermöglicht so den Banken, ihre Kreditvergabe rasch und in grossem Umfang auszudehnen und gleichzeitig über die dazu notwendige Liquidität zu verfügen. Der Zins für diese Refinanzierungsgeschäfte entspricht dem SNB-Leitzins.
Im Rahmen der CRF kann die Nationalbank auch zusätzliche Refinanzierungsgeschäfte durchführen, um dem Bankensystem bei Bedarf weitere Liquidität zuzuführen. Die CRF ist ab dem 26. März 2020 verfügbar.
Genauere Angaben zur neuen Fazilität finden sich im entsprechenden Merkblatt der SNB (www.snb.ch, Finanzmärkte/Geldpolitische Operationen). Um die regulatorischen Vorgaben der veränderten Situation anzupassen, hat die Nationalbank ausserdem dem Bundesrat nach Anhörung der FINMA beantragt, den antizyklischen Kapitalpuffer per sofort auf null Prozent zu senken.
Dies soll die Banken in ihrer zentralen Rolle bei der Kreditvergabe zusätzlich stärken.
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Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.
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