05.06.2014, Swisscom und die Zürcher Kantonalbank wollen künftig gezielt zusammenarbeiten und prüfen in
Frage kommende Geschäftsaktivitäten. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde heute
unterzeichnet. Bereits beschlossen ist ein Outsourcing des Zahlungsverkehrs der Zürcher
Kantonalbank an die Swisscom.
Die beiden Schweizer Unternehmen Swisscom und Zürcher Kantonalbank wollen in den kommenden Jahren in verschiedenen Geschäftsfeldern gezielt die Zusammenarbeit vorantreiben. In einem ersten Schritt überträgt die Zürcher Kantonalbank ab 2016 die Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf die Bank-Verarbeitungsplattform der Swisscom. Dies ist am 15. April 2014 bekanntgegeben worden.
Mit einer heute unterzeichneten Absichtserklärung signalisieren Swisscom und die Zürcher Kantonalbank, dass sie künftig über den Zahlungsverkehr hinaus zusammenarbeiten wollen. Gemeinsam prüfen sie, in welchen Geschäftsfeldern sich die Kompetenzen aus dem Bankgeschäft der Zürcher Kantonalbank und aus der Telekommunikation, der Informatik und dem Sourcing von Backoffice-Prozessen von Swisscom ergänzen. Indem Synergien genutzt und innovative Dienstleistungen für Kunden beider Unternehmen entwickelt werden, sollen Kosten eingespart und zusätzliche Erträge erschlossen werden.
Geprüft werden insbesondere Innovationen und Aktivitäten im Vertrieb, im Informatik-Betrieb, in der Informatik-Entwicklung, in der Telefonie/Kommunikation sowie in der Verarbeitung standardisierter Bankprozesse. Beispielsweise könnten auf Basis der Bankdienstleistungen der Zürcher Kantonalbank und des Sourcing-Angebots von Swisscom im Bereich Backoffice und Informatik neue Gesamtlösungen für kleine und mittlere Banken entstehen, damit sich diese auf die Kundenschnittstelle konzentrieren können. Denkbar sind auch gemeinsame Cloud-Lösungen, die Kunden den Umgang mit privaten Dokumenten der Bank und weiterer Dienstleister vereinfachen.
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Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.
Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.
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Artikel 'Swisscom und Zürcher Kantonalbank prüfen weitere kommerzielle Zusammenarbeit...' auf Swiss-Press.com |
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