28.01.2011, Im August 2009 hat sich SIX Exchange Regulation mit der Pelikan Holding AG im
Zusammenhang mit Verstössen im Swiss GAAP FER-Jahresabschluss 2008 geeinigt. Weil sie in
ihrem Jahresabschluss 2009 die Verstösse zwar korrigiert, nicht aber als Fehler
offengelegt hat, wird sie nun durch die Sanktionskommission gebüsst.
Die Pelikan Holding AG ist im Domestic Standard bei SIX Swiss Exchange kotiert. Im Jahresabschluss 2008 hat die Gesellschaft gegen die Bestimmungen von Swiss GAAP FER verstossen, indem sie Informationen zu den Pensionsverpflichtungen und -aufwendungen unvollständig und teilweise fehlerhaft offengelegt hatte (Swiss GAAP FER 16/13). Zudem wurden in der Erfolgsrechnung «Aufwendungen für Rentner» unzulässigerweise als ausserordentlicher Aufwand (Swiss GAAP FER 16/3a) und Anteile an den Ergebnissen von Tochtergesellschaften (Swiss GAAP FER 30/1) falsch ausgewiesen.
Im Rahmen der mit SIX Exchange Regulation abgeschlossenen Einigung hatte sich die Pelikan Holding AG verpflichtet, diese Verstösse in den Folgeabschlüssen in Übereinstimmung mit den Vorgaben von Swiss GAAP FER zu korrigieren und offenzulegen. Im Jahresabschluss 2009 wurden die Verstösse in der Folge zwar korrigiert, aber nicht als Fehler offengelegt.
Für einen Anleger war damit nicht ersichtlich, dass es sich bei den vorgenommenen Anpassungen um die Korrektur von Fehlern handelte. Damit wurde die qualitative Einschätzung der Güte der Abschlusserstellung der Pelikan Holding AG für die Öffentlichkeit erheblich erschwert.
Die Sanktionskommission hat deshalb im Rahmen eines Sanktionsentscheids gegenüber der Pelikan Holding AG eine Busse von CHF 25'000 ausgesprochen.
Die periodische Finanzberichterstattung bildet einen Bestandteil der Informationen, die zu einem funktionsfähigen Markt nach den Anforderungen des Börsengesetzes und des Kotierungsreglements beitragen. Dabei sind die anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften von den Emittenten einzuhalten. Es gehört zu den Aufgaben von SIX Exchange Regulation für die Durchsetzung der den Emittenten vom Regulatory Board auferlegten Transparenzvorschriften zu sorgen.
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