FINMA eröffnet Konkurs über Aston Bank
06 Januar 2010
| von Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Lesedauer: 2 Minuten
Pressetitel
FINMA eröffnet Konkurs über Aston Bank
Verfasser / Quelle
Finma
Publikation
06.01.2010 | 14:59 Uhr
06.01.2010, Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA entzog der ASTON BANK, Lugano, die
Bewilligung als Bank und Effektenhändler. Die FINMA stellte gravierende organisatorische
Mängel innerhalb der Bank sowie deren Überschuldung fest. Daher wurde der Konkurs
eröffnet. Die privilegierten Einlagen der Anleger sind durch die Einlagensicherung
gedeckt.
Die FINMA setzte Anfang November 2009 PricewaterhouseCoopers als Untersuchungsbeauftragte bei der ASTON BANK SA, Lugano, ein. Hintergrund dieser Massnahme war der Verdacht, dass die Bewilligungsvoraussetzungen von der Bank nicht mehr erfüllt werden. Die Untersuchungsbeauftragte stellte in der Folge eine mangelhafte Organisation innerhalb der Bank sowie einen Fehlbetrag von mindestens CHF 20 Mio. fest.
Aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel, um die Überschuldung beseitigen zu können und die Eigenmittelvorschriften einzuhalten, sowie wegen der bestehenden Illiquidität und den gravierenden organisatorischen Mängeln bestand keine Aussicht auf Sanierung der Bank. Die FINMA eröffnete deshalb mit Wirkung per 22. Dezember 2009 über die ASTON BANK den Konkurs und setzte PricewaterhouseCoopers als Konkursliquidatorin ein.
ASTON BANK SA ist Mitglied des Vereins Einlagensicherung. Die Konkursliquidatorin ist daran, die privilegierten Einlagen der Kunden zu bestimmen, was aufgrund der vorab zu bereinigenden Buchhaltung eine gewisse Zeit beanspruchen wird. Die Auszahlung der privilegierten Einlagen kann erst nach Klärung von Anzahl und Höhe solcher Einlagen erfolgen.
Gegen den Generaldirektor und seinen Stellvertreter läuft zudem eine Untersuchung der Tessiner Strafverfolgungsbehörden. Die beiden Exponenten werden beschuldigt, Gelder zu privaten Zwecken genutzt und zur Verschleierung dieser Entnahmen die Buchhaltung gefälscht zu haben. Nach der Verhaftung des stellvertretenden Generaldirektors und dem Verweilen des Generaldirektors im Ausland stand die Bank führungslos da. Die beiden Beschuldigten sind zugleich auch Hauptaktionäre der Bank. Als solche boten sie keine Gewähr mehr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.
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Quelle: Finma | Publiziert am 06.01.10 | Aktualisiert um 14:59 Uhr
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Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.