Vontobel hält Anklage bezüglich Kapitalerhöhung der PEH für unbegründet
23 November 2009
| von Vontobel Holding AG
Lesedauer: 2 Minuten
Pressetitel
Vontobel hält Anklage bezüglich Kapitalerhöhung der PEH für unbegründet
Verfasser / Quelle
Vontobel Gruppe
Publikation
23.11.2009 | 08:35 Uhr
23.11.2009, Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich im Herbst
2008 Anklage gegen Dr. Jörg Fischer und Hans-Peter Bachmann, beide ehemalige Manager der
Vontobel-Gruppe und Organe der PEH, wegen deren Tätigkeiten bei der Kapitalerhöhung der
Private Equity Holding AG (PEH) im März 2000 erhoben.
Die Gerichtsverhandlung findet vom 16. bis 18. Dezember 2009 am Bezirksgericht Zürich statt. Die Staatsanwaltschaft hat in Aussicht gestellt, dass sie an der Verhandlung voraussichtlich auch einen Antrag auf Einziehung von ca. CHF 130 Mio. bei der Bank Vontobel AG stellen wird. Die Bank Vontobel AG selbst wird aber nicht strafrechtlich angeklagt.
Die Vontobel-Gruppe erachtet einen Antrag auf Einziehung von Vermögenswerten für unbegründet. Die Vontobel-Gruppe ist der Auffassung, dass die Kapitalerhöhung der PEH im Jahr 2000 korrekt abgewickelt worden ist. Dies wird von anerkannten Gutachtern bestätigt. Bereits deshalb sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vermögenseinziehung nicht erfüllt. Der geplante Antrag der Staatsanwaltschaft ist zudem auch wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, denn die Vontobel-Gruppe kann nicht für Kursverluste der PEH-Aktionäre verantwortlich gemacht werden, die durch das Ende der damaligen "New Economy-Blase" entstanden sind. Die Vontobel-Gruppe wurde durch die Kursverluste der PEH-Aktionäre auch nicht bereichert.
Da nach eingehender Prüfung für die Vontobel-Gruppe keine rechtlichen Grundlagen für die Einziehung von Vermögenswerten erkennbar sind, wurden keine Rückstellungen für diese Forderungen vorgenommen.
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Quelle: Vontobel Gruppe | Publiziert am 23.11.09 | Aktualisiert um 08:35 Uhr
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