Die Untersuchungen zeigten, dass es keine Hinweise auf individuelle strafrechtliche Vergehen von ehemaligen Führungskräften gemäss Schweizer Recht gibt. Ebenso fehlen Hinweise, dass diese zum Schaden der UBS persönliche Interessen verfolgt hätten. Daher unternimmt der Verwaltungsrat keine strafrechtlichen Schritte. Es wurde zudem beschlossen, auch auf zivilrechtliche Klagen auf Basis der Organhaftpflicht oder anderer Grundlagen zu verzichten.
Nach sorgfältigen Abwägungen ist der Verwaltungsrat zur Überzeugung gelangt, dass jahrelange Unsicherheit verursacht durch Rechtsstreitigkeiten mit bestenfalls ungewissem Ausgang und die damit einhergehende negative Publizität nicht im Interesse der UBS, ihrer Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre ist. Mit dem Aufbau einer neuen UBS hat der Verwaltungsrat einen Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen. Das neue Management hat bereits umfangreiche und tiefgreifende Massnahmen getroffen um sicherzustellen, dass so etwas nie wieder geschehen kann.




