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UBS beteiligt sich an Einigungen im branchenweiten Devisenfall

20 Mai 2015 | von UBS Switzerland AG

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


Pressetitel

UBS beteiligt sich an Einigungen im branchenweiten Devisenfall

Verfasser / Quelle

UBS

Publikation

20.05.2015 | 08:57 Uhr


20.05.2015, Keine Strafklage gegen UBS und keine DOJ-Busse im Devisenfall (FX). UBS erhält von der Kartellabteilung des DOJ bedingte Immunität vor Strafverfolgung für FX. DOJ widerruft das Libor-NPA von 2012; dies erfordert Schuldbekenntnis der UBS AG wegen früheren Verhaltens im Libor-Fall und Zahlung von USD 203 Millionen. Zahlung an das Board of Governors des Federal Reserve System von USD 342 Millionen. UBS hat diese Einigungen vollständig durch Rückstellungen abgedeckt; keine finanziellen Auswirkungen auf das Q2-Ergebnis 2015.


UBS ist mit dem US-Justizministerium (DOJ), dem Board of Governors des Federal Reserve System (Fed) sowie dem Connecticut Department of Banking (CT DOB) im Zusammenhang mit deren Untersuchungen zu den globalen Devisenmärkten (FX) zu einem Abschluss gekommen. Vergangenen November hatte die Bank den FX-Fall bereits mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, der britischen Finanzmarktaufsicht (UK Financial Conduct Authority) sowie der US Commodity Futures Trading Commission abgeschlossen. Die Bank kooperiert weiterhin bei den laufenden Untersuchungen anderer Behörden in dieser branchenweiten Angelegenheit. Diese Untersuchungen betreffen auch Einzelpersonen.

Das Ergebnis der heute bekannt gegebenen Einigungen ist, dass gegen UBS keine Strafklage für ihr FX-Verhalten erhoben wird. Hinsichtlich der Untersuchungen der V10 FX-bezogenen strukturierten Produkte sowie des Edelmetallgeschäfts der Bank wird das DOJ ebenfalls keine Klage erheben. Im Rahmen der Beilegung der FX-Angelegenheit mit dem DOJ erhielt UBS von der Kartellabteilung bedingte Immunität vor Strafverfolgung im Zusammenhang mit EUR/USD-Absprachen. Die Kartellabteilung des DOJ verzichtet auch auf die Strafverfolgung von UBS im Zusammenhang mit sonstigem FX-Verhalten. Diese Immunität reflektiert die Tatsache, dass UBS als erste Bank das DOJ über potenzielles Fehlverhalten informierte und mit dem DOJ und anderen Behörden weltweit umfassend kooperierte.

Demgegenüber hat das DOJ das Non-Prosecution Agreement mit UBS von 2012 bezüglich Libor widerrufen. Dieser Entscheid beruht auf dem alleinigen Ermessen des DOJ. Als Folge davon wird sich die UBS AG in einem einzelnen Anklagepunkt bezüglich des Missbrauchs elektronischer Kommunikation (Wire Fraud) schuldig bekennen, eine Busse von USD 203 Millionen zahlen sowie eine dreijährige Bewährungsperiode akzeptieren. Das Schuldeingeständnis der UBS AG für Libor bezieht sich auf das gleiche Verhalten, welches dem Schuldeingeständnis ihrer japanischen Tochtergesellschaft bei den 2012 erzielten Libor-Einigungen zugrunde lag.

Das Fed und das CT DOB haben ausserdem im Rahmen einer gemeinsamen Unterlassungsanordnung (Cease and Desist Order) festgestellt, dass UBS im Zusammenhang mit ihrem FX-Geschäft unsichere und unkorrekte Geschäftspraktiken betrieb. UBS wird eine Busse von USD 342 Millionen an das Fed zahlen und hat sich zu einer Reihe von Korrekturmassnahmen verpflichtet.

UBS hat die erwähnten Einigungen vollständig durch Rückstellungen abgedeckt, so dass daraus keine finanziellen Auswirkungen auf das Ergebnis des zweiten Quartals 2015 resultieren werden.

Verwaltungsratspräsident Axel A. Weber und Group Chief Executive Officer Sergio P. Ermotti: «Das Verhalten einer kleinen Anzahl von Mitarbeitenden war inakzeptabel und wir haben entsprechende Disziplinarmassnahmen ergriffen. Wir haben viel in die Stärkung unserer Kontrollprozesse und Compliance-Programme investiert. Und wir haben diese Angelegenheit selbst aufgedeckt und dem US-Justizministerium sowie weiteren Behörden gemeldet. Unser Vorgehen unterstreicht unsere Nulltoleranz gegenüber Fehlverhalten und unser Bestreben, die richtige Kultur in unserer Branche zu fördern.»


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Quelle: UBS | Publiziert am 20.05.15 | Aktualisiert um 08:57 Uhr


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