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SWX verstärkt ihre Anstrengungen in der Überwachung der Finanzberichterstattung

28 August 2008 | von SIX Swiss Exchange AG

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


Pressetitel

SWX verstärkt ihre Anstrengungen in der Überwachung der Finanzberichterstattung

Verfasser / Quelle

SWX Swiss Exchange

Publikation

28.08.2008 | 11:46 Uhr


28.08.2008, Die SWX Swiss Exchange bietet neu auf ihrer Internetseite ein Reporting-Tool für Hinweise auf Regelverstösse gegen die Rechnungslegungsnormen bei Emittenten an. Mit dieser Informations- und Meldeplattform vereinfacht die SWX die Kommunikation mit marktrelevanten Stakeholdern.


Die SWX lanciert ein neues Reporting-Tool für die Meldung von potentiellen Regelverstössen bei der Anwendung von an der SWX gültigen Rechnungslegungsvorschriften. Sie ist bestrebt, durch ihre Aufsichts- und Durchsetzungstätigkeit die Transparenz in der Finanzberichterstattung von Publikumsgesellschaften kontinuierlich weiter zu verbessern und damit einen Beitrag zur Stärkung des Anlegervertrauens zu leisten. Im Fokus der Überwachung stehen dabei die Jahres- und Halbjahresabschlüsse der Emittenten, wobei der SWX bei wesentlichen Verstössen ein umfangreicher Sanktionskatalog zur Verfügung steht.

Zur Aufdeckung allfälliger Verstösse gegen die Rechnungslegungsvorschriften können Hinweise von Dritten wichtige Informationen liefern. Mit Hilfe von solchen Hinweisen kann die SWX rascher und damit noch effektiver ihre Aufsichts- und Durchsetzungstätigkeit bei Publikumsgesellschaften wahrnehmen. Die dazu neu geschaffene webbasierte Plattform soll Anlegern und anderen interessierten Kreisen eine unkomplizierte Meldung von solchen Hinweisen erlauben. Um qualitativ hochstehende Meldungen zu erhalten, stellt die SWX ein Kontaktformular zur Verfügung, welches gewisse Mindestangaben zur meldenden Person und dem Sachverhalt verlangt. Durch die Nutzung der neuen Meldeplattform erwartet die SWX insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung bei ihren Emittenten.

Die über die Meldeplattform eingegangenen Hinweise werden von der SWX umgehend überprüft. Sofern sich der Verdacht erhärtet, dass möglicherweise Verstösse gegen die angewandten Rechnungslegungsvorschriften vorliegen, wird die Berichterstattung des Emittenten näher untersucht. Gegebenenfalls wird nach Vorabklärungen eine Untersuchung gegen den Emittenten eröffnet, welche mit einem Comment Letter, einer Einigung oder einem Sanktionsverfahren abgeschlossen werden kann. Sanktionen und Einigungen werden durch die SWX mittels Pressemitteilung kommuniziert und sind auf der SWX-Website abrufbar.



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Quelle: SWX Swiss Exchange | Publiziert am 28.08.08 | Aktualisiert um 11:46 Uhr


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