Keine Geldwäscherei
Die Revisionsgesellschaft PwC hat die Einhaltung der strafrechtlichen Normen bezüglich Geldwäscherei innerhalb des Zeitraums 1. Juli 2010 bis 31. Oktober 2011 geprüft und festgestellt, dass die Bank nicht gegen die strafrechtlichen Geldwäschereibestimmungen verstossen hat. In ihrem Bericht bestätigt PwC, dass sich keine Hinweise auf den Tatbestand der Geldwäscherei finden, keine Meldepflichten verletzt und die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) eingehalten wurden.
Eigene Beurteilung bestätigt
Mit dem unabhängigen Befund der PwC sehen sich die St.Galler Kantonalbank AG sowie die Hyposwiss Privatbank AG in ihrer immer geäusserten Beurteilung bestätigt, wonach die Geldwäschereivorwürfe haltlos sind. In diesem Zusammenhang betont die SGKB, dass sämtliche Geschäfte innerhalb der Bankengruppe nach den gleich hohen Rechts- und Compliance-Standards getätigt werden. Wir gehen davon aus, dass die Vorwürfe strafrechtlicher und zivilrechtlicher Art vom Tische sind.
Angesichts der Härte der Auseinandersetzung um Norilsk Nickel ist dennoch nicht auszuschliessen, dass weiterer Druck gegen die Strafuntersuchungsbehörden aufgebaut werden wird. Obschon sich die Strafanzeige nicht gegen die Hyposwiss Privatbank AG richtet, ist nicht auszuschliessen, dass die Bank von interessierten Kreisen weiterhin bewusst in den öffentlichen Fokus gezogen wird. Nicht zuletzt auf Grund der Ergebnisse der PwC-Prüfung sehen wir solchen Aktionen gelassen entgegen. Gleichzeitig behalten wir uns künftige juristische Schritte gegen unberechtigte Vorwürfe vor.
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