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EFD und SNB schliessen neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB ab

02 Oktober 2026 | von Schweizerische Nationalbank

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EFD und SNB schliessen neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB ab

Verfasser / Quelle

Schweizerische Nationalbank

Publikation

02.10.2026 | 14:47 Uhr


02.10.2026, Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben eine Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB für die Jahre 2026 bis 2030 unterzeichnet. Die Modalitäten bleiben unverändert. Unter der Voraussetzung, dass es die finanzielle Situation der Nationalbank zulässt, wird jährlich ein Betrag von bis zu 6 Mrd. Franken an Bund und Kantone ausgeschüttet.


Die neue Vereinbarung regelt die Gewinnausschüttung der Nationalbank bis zum Geschäftsjahr 2030. Sie gilt ab dem Geschäftsjahr 2026 und ersetzt damit die Vereinbarung aus dem Jahr 2021, die für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 gültig war.

Die Gewinnausschüttung von maximal 6 Mrd. Franken pro Jahr besteht aus einem Grundbetrag von 2 Mrd. Franken, der ausgeschüttet wird, sofern ein Bilanzgewinn von mindestens 2 Mrd. Franken vorhanden ist. Hinzu kommen vier mögliche Zusatzausschüttungen von je 1 Mrd. Franken. Diese werden vorgenommen, wenn der Bilanzgewinn 10, 20, 30 respektive 40 Mrd. Franken erreicht.

Gemäss Nationalbankgesetz ist die SNB verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Angesichts ihrer in den letzten Jahren verbesserten Eigenkapitalsituation wird die SNB ab dem Geschäftsjahr 2026 die Mindestzuweisung an die Rückstellungen von 10% auf 8% senken, vorbehaltlich der jährlichen Genehmigung durch den Bankrat. Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Zur mittelfristigen Verstetigung regeln EFD und SNB die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre.

Über die neue Vereinbarung wurden die Kantone vorgängig informiert.

Die Gewinnausschüttungsvereinbarung sowie die Erläuterungen dazu finden Sie auf der Website der SNB (www.snb.ch).



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Quelle: Schweizerische Nationalbank | Publiziert am 02.10.26 | Aktualisiert um 14:47 Uhr


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Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.

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Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.


Quellen:
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