Die vermeintliche Forderung von Paul Schaltegger war zuletzt durch seine Klage beim Handelsgericht Zürich rechtshängig, nachdem er damit bereits, damals gestützt auf dubiose Wechsel, bis und mit Bundesgericht gescheitert war.
Im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vergleich, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde, kann SE Swiss Estates AG als positiven Sondereffekt Rückstellungen bzw. bilanzierte Verbindlichkeiten in erheblichem Umfang auflösen und die zugeordneten Prozessrisiken entfallen.
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