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Schweizerische Nationalbank kein Antrag auf Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers

27 August 2012 | von Schweizerische Nationalbank

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


Pressetitel

Schweizerische Nationalbank kein Antrag auf Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers

Verfasser / Quelle

Schweizerische Nationalbank

Publikation

27.08.2012 | 09:58 Uhr


27.08.2012, Die Schweizerische Nationalbank (SNB) beurteilt die Dynamik auf dem inländischen Hypothekar und Immobilienmarkt für Wohneigentum weiterhin als ausserordentlich hoch. Anzeichen von Überbewertungen in einigen Regionen und einigen Segmenten des Wohnliegenschaftsmarktes bleiben bestehen.


Im zweiten Quartal 2012 gab es jedoch einzelne Hinweise auf eine mögliche Verlangsamung dieser Dynamik. Zudem wurden am 1. Juni 2012 eine Verschärfung der Eigenmittelanforderungen für Hypothekarkredite sowie eine Revision der Selbstregulierung im Hypothekarbereich angekündigt. Beide Massnahmen bezwecken eine dämpfende Wirkung auf die Immobilienpreis und Hypothekardynamik. Aufgrund dieser Elemente hat die SNB entschieden, dem Bundesrat zur Zeit keinen Antrag auf Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers zu stellen.

Der Entscheid der Nationalbank sollte nicht als Entwarnung aufgefasst werden. Aufgrund des weiterhin ausserordentlich tiefen Zinsniveaus und der Anzeichen eines tendenziell hohen Risikoappetits bei der Vergabe von Hypothekarkrediten bleibt die Gefahr eines weiteren Aufbaus der Fehlentwicklungen mit den damit verbundenen Risiken für die Finanzstabilität gross.

Die Nationalbank wird den Handlungsbedarf betreffend antizyklischem Kapitalpuffer regelmässig neu beurteilen. Sie wird allfällige Anträge an den Bundesrat auf Aktivierung, Anpassung oder Deaktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers jeweils publik machen, dies jedoch erst nach Bekanntgabe des damit verbundenen Bundesratsentscheides. Vor Anfang 2013 ist keine derartige Kommunikation zu erwarten.


Medienkontakt: Schweizerische Nationalbank Bundesplatz 1 3003 Bern BE Tel: 031 327 02 11 Fax: 031 327 02 21



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Quelle: Schweizerische Nationalbank | Publiziert am 27.08.12 | Aktualisiert um 09:58 Uhr


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