Erstinstanzlich hat der a. o. Kantonsgerichtspräsident Anfang Jahr entschieden, dass der Prozess gegen die belangten ehemaligen Bankräte vor dem Verwaltungsgericht geführt werden soll, währenddessen für den Prozess gegen die belangten damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung und die externe Revisionsstelle das Kantonsgericht zuständig sei. Die Bank zog den Zuständigkeitsentscheid mit Erfolg an das Obergericht weiter. Das Urteil des Obergerichts bedeutet, dass die Glarner Kantonalbank nun sowohl gegen die belangten ehemaligen Bankräte als auch gegen die belangten damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung und die externe Revisionsstelle einen Prozess am Kantonsgericht führen kann. Die Glarner Kantonalbank zeigt sich über diesen Entscheid erfreut.
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