EFD: Zuwendungen an politische Parteien sind ab 2011 steuerlich abzugsfähig
23 Dezember 2009
| von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Pressetitel
EFD: Zuwendungen an politische Parteien sind ab 2011 steuerlich abzugsfähig
Verfasser / Quelle
EFD
Publikation
23.12.2009 | 08:47 Uhr
23.12.2009, Bern - Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Zuwendungen an politische Parteien auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Natürliche
Personen können ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000
Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs
für ihre Steuern selber festlegen.
Sie haben nach dem Inkrafttreten des Gesetztes zwei Jahre Zeit, um die kantonalen Bestimmungen anzupassen.
Privatpersonen können gemäss dem neuen Bundesgesetz Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Unternehmen wird kein neuer Abzug geschaffen. Sie können wie bisher politische Parteien über den Werbeaufwand unterstützen.
Das Gesetz geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, in der die Initianten die unterschiedlichen kantonalen Praktiken bei der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien als stossend erachteten und auf den öffentlichen Zweck von politischen Parteien hinwiesen. Das neue Bundesgesetz trägt der staatspolitischen Dimension von politischen Parteien Rechnung. Es war am 12. Juni 2009 von den eidgenössischen Räten klar angenommen worden und das Referendum wurde nicht ergriffen.
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Quelle: EFD | Publiziert am 23.12.09 | Aktualisiert um 08:47 Uhr
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