Diese Meldung erscheint im Newsbereich von Finanzverzeichnis.ch und wird mit strukturierten Firmendaten, Firmenprofilen und weiteren Wirtschaftsinformationen aus der Schweiz verbunden.

EFD: Zuwendungen an politische Parteien sind ab 2011 steuerlich abzugsfähig

23 Dezember 2009 | von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Uhr Lesedauer: 1 Minute


Pressetitel

EFD: Zuwendungen an politische Parteien sind ab 2011 steuerlich abzugsfähig

Verfasser / Quelle

EFD

Publikation

23.12.2009 | 08:47 Uhr


23.12.2009, Bern - Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Natürliche Personen können ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern selber festlegen.


Sie haben nach dem Inkrafttreten des Gesetztes zwei Jahre Zeit, um die kantonalen Bestimmungen anzupassen.

Privatpersonen können gemäss dem neuen Bundesgesetz Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Unternehmen wird kein neuer Abzug geschaffen. Sie können wie bisher politische Parteien über den Werbeaufwand unterstützen.

Das Gesetz geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, in der die Initianten die unterschiedlichen kantonalen Praktiken bei der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien als stossend erachteten und auf den öffentlichen Zweck von politischen Parteien hinwiesen. Das neue Bundesgesetz trägt der staatspolitischen Dimension von politischen Parteien Rechnung. Es war am 12. Juni 2009 von den eidgenössischen Räten klar angenommen worden und das Referendum wurde nicht ergriffen.



Die Medienmitteilung EFD: Zuwendungen an politische Parteien sind ab 2011 steuerlich abzugsfähig wurde auf Finanzverzeichnis.ch/news und redaktionell dem passenden Firmenprofil zugeordnet.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.

Quelle: EFD | Publiziert am 23.12.09 | Aktualisiert um 08:47 Uhr


Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD:

Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung.

Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.


 Zum Firmenprofil von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
 Pressemappe Eidgenössisches Finanzdepartement EFD