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EFD: Regierungsrat Ernst Stocker neu im Bankrat der Schweizerischen Nationalbank

24 Februar 2010 | von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


Pressetitel

EFD: Regierungsrat Ernst Stocker neu im Bankrat der Schweizerischen Nationalbank

Verfasser / Quelle

EFD

Publikation

24.02.2010 | 13:55 Uhr


24.02.2010, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute Mittwoch Regierungsrat Ernst Stocker, designierter Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zürich, in den Bankrat der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gewählt. Er folgt am 1. Mai 2010 auf Regierungsrätin Rita Fuhrer, die nach ihrem Rücktritt als Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich auch ihren Rücktritt als Bankrätin der SNB erklärt hat.


Der Bundesrat hat heute unter Verdankung ihrer geleisteten Dienste den Rücktritt von Regierungsrätin Rita Fuhrer als Mitglied des Bankrates der SNB per 30. April 2010 zur Kenntnis genommen. Zum Nachfolger von Rita Fuhrer hat der Bundesrat Regierungsrat Ernst Stocker, designierter Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, gewählt.

Die Wahl Stockers erfolgt mit Blick auf die Bedeutung des Kantons Zürich für den Finanz- und Bankenplatz Schweiz und in Respektierung des Parteienproporzes im Bankrat der SNB. Ernst Stocker ist Mitglied der SVP. Die Wahl gilt für die laufende Amtszeit bis 30. April 2012.

Ernst Stocker schloss 1983 die Ausbildung zum eidg. dipl. Meisterlandwirt ab. Von 1987 bis Januar 2010 wirkte er im Zürcher Kantonsrat in verschiedenen Funktionen, unter anderem als Mitglied der Verkehrskommission, der Geschäftsprüfungskommission und einer PUK. 2003/2004 war er Präsident des Kantonsrates Zürich. Auf Gemeindeebene ist Ernst Stocker seit 1998 Stadtrat von Wädenswil, zuerst als Vorsteher der Gesundheits- und Sicherheitsabteilung und von 2002 bis 2006 als Vorsteher der Bau- und Planungsabteilung. Seit 2006 ist Ernst Stocker Stadtpräsident von Wädenswil und Mitglied des leitenden Ausschusses des Gemeindepräsidentenverbandes des Kantons Zürich.

Der Bankrat der SNB setzt sich aus elf Mitgliedern zusammen, die für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt sind. Der Bundesrat wählt sechs, die Generalversammlung der SNB fünf Mitglieder.



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Quelle: EFD | Publiziert am 24.02.10 | Aktualisiert um 13:55 Uhr


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