Weitere Angaben zum Fall machte Finanzminister Schäuble nicht. Die Minister stellten fest, dass die beiden Länder heute unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Bundesrat Merz wies Finanzminister Schäuble darauf hin, dass die Schweiz keine Amtshilfe auf Basis von gestohlenen Kundendaten leistet. Bundesrat Merz wies auf die Bereitschaft der Schweiz hin, die Zusammenarbeit in Steuerfragen mit Deutschland auf Basis eines revidierten Doppelbesteuerungsabkommens zu vertiefen.
Bundesrat Merz legte Finanzminister Schäuble dar, dass ein Kauf von gestohlenen Kundendaten in der Schweiz verboten ist und gegen Treu und Glauben und den Ordre public verstösst. Die Verwendung von gestohlenen Bankdaten verletzt die Privatsphäre der betroffenen Kunden.
Die Minister vereinbarten, das Gespräch in den kommenden Tagen fortzusetzen.




