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EFD: Bundesrat für Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes

20 Januar 2010 | von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


Pressetitel

EFD: Bundesrat für Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes

Verfasser / Quelle

EFD

Publikation

20.01.2010 | 12:58 Uhr


20.01.2010, Der Bundesrat will den Sold von Milizfeuerwehrleuten für steuerfrei erklären. Er wird damit dem Sold von Militär- und Schutzdienst sowie dem Taschengeld für den Zivildienst gleichgestellt. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs beauftragt. Mit der gleichen Botschaft soll auch eine formelle Bereinigung der einschlägigen Gesetzestexte vorgeschlagen werden.


Nach geltendem Recht wird der Sold für den Feuerwehrdienst besteuert. Der Militärsold, der Sold für den Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst sind dagegen steuerfrei. Der Feuerwehrsold soll künftig bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Einkommenssteuern diesen Einkünften gleichgestellt werden. Damit wird eine Motion von alt Nationalrat Boris Banga aus dem Jahr 2004 erfüllt.

Beschränkung auf Kerngeschäft der Feuerwehr

Da das Feuerwehrwesen in der Schweiz kantonal geregelt und die Zuständigkeit an die Gemeinden delegiert ist, gibt es keine einheitliche Definition für den Feuerwehrsold. Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Vorschlag zur Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds an den Kerntätigkeiten der Milizfeuerwehr. Steuerfrei soll der Sold sein, der für die Rettung von Mensch und Tier, zur Brandbekämpfung, zur allgemeinen Schadenwehr sowie zur Elementarschadenbewältigung entrichtet wird. Soldzahlungen für weitere Arbeiten, die zur Erfüllung dieser Kerntätigkeiten notwendig sind, sollen ebenso steuerfrei bleiben. Zu diesen Arbeiten gehören der Pikettdienst, die Kursbesuche sowie die Teilnahme an Inspektionen.

Hingegen müssen Funktionsentschädigungen, Kaderpauschalen, Entschädigungen für administrative Arbeiten sowie Entschädigungen für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt, als Nebenerwerbseinkommen versteuert werden. Das Entgelt für Berufsfeuerwehrleute bleibt weiterhin steuerbar.

Finanzielle Auswirkungen

Der Bundesrat beantragt, die steuerfreien Soldzahlungen bei der direkten Bundessteuer auf maximal 3'000 Franken zu begrenzen. Die Einführung einer Begrenzung wurde im Vernehmlassungsverfahren von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern gefordert und soll allfälligen Missbräuchen entgegenwirken.

Aufgrund von Modellrechnungen aus dem Jahr 2008 sind für die direkte Bundessteuer aufgrund der Vorlage Mindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich zu erwarten. Bei einer Obergrenze von 3'000 Franken betragen die Mindereinnahmen je nach Modell zwischen 18 und 26 Millionen Franken. ¨ Formelle Bereinigung der Gesetzestexte

Zusammen mit der Botschaft über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes soll auch eine formelle Bereinigung der Gesetzestexte vorgeschlagen werden. Bei der Ausarbeitung der Bundesgesetze über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und über die direkte Bundessteuer (DBG) vom 14. Dezember 1990 war auf die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung verzichtet worden. Seither haben sämtliche Kantone die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Dadurch werden die Bestimmungen zur zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung obsolet und können aus den Gesetzen gestrichen werden.



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Quelle: EFD | Publiziert am 20.01.10 | Aktualisiert um 12:58 Uhr


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