Sicher, im vergangenen Jahr war das wirtschaftliche Umfeld schwierig und das eine oder andere Unternehmen ist an den Folgen der Krise zu Grunde gegangen. Es wäre jedoch zu einfach, die Zunahme von mehr als 23 % allein der wirtschaftlichen Entwicklung zuzuschreiben.
Viele Firmen sind nicht nur dem Pleitegeier sondern auch einer Gesetzesänderung zum Opfer gefallen: Seit dem 01.01.2008 regelt Art. 731b OR die Auflösung von Kapitalgesellschaften bei Mängeln in der Organisation neu. Der Richter kann nun eine Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen. Bisher wurden diese Firmen lediglich durch Liquidation aufgelöst und aus den Handelsregistern gelöscht.
Im Jahre 2008 wurden gestützt auf Art. 731b OR über 329 Firmen der Konkurs eröffnet. Im 2009 waren es bereits 1'148 Firmen. Die Formulierung des Artikels lässt bei der Anwendung einen gewissen Handlungsspielraum. Damit kann diese Gesetzesänderung in den einzelnen Kantonen unterschiedlich angewandt werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl Konkurspublikationen gemäss Art. 731b OR im Verhältnis zu den im Handelsregister eingetragenen Kapitalgesellschaften am 01.01.2009.
Das schweizerische Mittel bei den Konkursen nach Art. 731b OR liegt bei 0.50%. Die höchsten Werte von mehr als einem Prozent werden in den Kantonen AR, GL und TI verzeichnet, währen die Kantone AI, SH, NE und OW noch keine Konkursverfahren nach der neuen Regelung durchgeführt haben.
Damit die Konkurszahlen mit den langjährigen Statistiken von Creditreform verglichen werden können, muss diese Art des Konkursverfahrens gesondert berücksichtigt werden.
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