Der Vergleich enthält unter anderem Folgendes:
- kein Schuldeingeständnis der Credit Suisse.
- Die Credit Suisse erstattet bestimmten Einzelanlegern, die ihre ARS nach dem 14. Februar 2008 verkauft haben, die Differenz zwischen dem Nennwert und dem erzielten Verkaufspreis.
- Die Credit Suisse ist damit einverstanden, dass Schadenersatz-forderungen über allfällige Folgeschäden der Schiedsgerichtsbarkeit der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) unterstehen.
- Die Credit Suisse arbeitet mit den Emittenten sowie anderen Beteiligten, einschliesslich Aufsichts- und Regierungsbehörden zusammen, um auch institutionellen Anlegern möglichst rasch Liquiditätslösungen zu offerieren. Als institutionelle Anleger gelten juristische Personen mit einem bei der Credit Suisse angelegten oder verwalteten Vermögen von über USD 10 Millionen.
- ARS, deren Auktion zum Clearing ansteht oder deren Rückzahlung bevorsteht, fallen nicht unter den Vergleich.
- Die Credit Suisse bezahlt eine Busse in der Höhe von USD 15 Millionen.




